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co-vadis ltd.

§ 1 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Leistungen von [:co-vadis] sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen, Workshops, Trainings, Coachings und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen, mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

[:co-vadis] ist berechtigt zur Auftragsausführung Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen heranzuziehen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. [:co-vadis] entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.

Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

§ 2 Leistungsänderungen

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

[:co-vadis] ist verpflichtet, nachträgliche Änderungsverlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt [:co-vadis] binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.

§ 3 Schweigepflicht/Datenschutz

[:co-vadis] ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftraggeberbezogenen Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf er sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogener Berichte oder Empfehlungen.

[:co-vadis] ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 4 Vergütung/ Zahlungsbedingungen/ Aufrechnung

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle genannten Honorarpreise zuzüglich Reisekosten, Spesen und der gesetzlichen USt. Dies gilt auch für Festpreisangebote.

Das Entgelt für die Dienste von [:co-vadis] wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeit-Honorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Festpreisangebote sind ebenfalls Dienstleistungsangebote. Festpreise werden daher anteilig über die Projektzeit abgerechnet. Bei größeren Projekten kann bei Auftragsabschluss eine erste Rate von 30 % der geschätzten Auftragssumme verlangt werden. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Die bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr.

Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen.

§ 5 Gewährleistung

[:co-vadis] führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt unter Beachtung der Berufsgrundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.

[:co-vadis] leistet Gewähr dafür, dass die Erhebungen, Analysen und Workshops die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiedergeben.

Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gerügt werden. Die Ansprüche des vorstehenden Absatzes verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.

§ 6 Ausfall und Verhinderung

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (z.B. Beratungs-, Trainings- und Workshop-Tage) von diesen zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Diese kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Durch den Rücktritt von der Veranstaltung fallen Stornogebühren bis zu 100% des Veranstaltungspreises an. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt wurde. So ergeben sich pauschal die folgenden Stornogebühren für Beratungs-, Trainings- und Workshop-Tage:

* bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Stornogebühr
* 89 - 46 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises
* 45 - 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises

Für Coaching-Sitzungen gelten die folgenden Bedingungen:
* bis 4 Werktage vor der Coaching-Sitzung keine Stornogebühr
* 3 - 2 Werktage vor der Coaching-Sitzung 50% des Honorarsatzes 
* 1 - 0 Werktage vor der Coaching-Sitzung 100% des Honorarsatzes

Der Coachee ist für den rechtzeitigen Zugang der Absage verantwortlich. Sagt der Coachee eine Coaching-Sitzung nicht fristgerecht ab, so gelten die oben genannten Stornobedingungen für Coaching-Sitzungen. Dem Coachee ist der Nachweis gestattet, dass dem Coach ein Schaden entweder gar nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist. 

§ 7 Haftung

Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.

§ 8 Schutz des geistigen Eigentums von [:co-vadis]

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von [:co-vadis] gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.

Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt [:co-vadis] Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

§ 9 Höhere Gewalt
Soweit die für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter von [:co-vadis] - bei der Festlegung von Einzelaufgaben unvorhersehbar - ausfallen, ist [:co-vadis] berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§ 10 Sonstiges
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.

Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort ist Bremen.